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Augen-OP

Nach einer Behandlung der Augen wird der Arzt oftmals die Führung eines KFZ untersagen. Auch die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist bei vorübergehend eingeschränkter Sehleistung kein Vergnügen. Angehörige oder Freunde, die einen abholen könnten, will man nicht belasten oder sie haben einfach keine Zeit.

Gerne fahren wir sie daher zu Ihrem Termin und holen Sie auch wieder (in der Praxis) ab.

Bei einer ambulanten Operation sowie der Vor- und Nachuntersuchung  nach § 115b SGB V können wir die Fahrtkosten direkt mit der Krankenkasse abrechnen. Sprechen Sie dazu vor der Operation mit Ihrer Kasse. Eventuell haben Sie eine Zuzahlung zu leisten.