Behandlung nach Unfall und Unfallfolgen
haben Sie einen Unfall erlitten und müssen zum Arzt, können wir Sie fahren und mit Ihrer Krankenkasse abrechnen, wenn der Arzt den Notfall bescheinigt. Für Fahrten zur Behandlung der Unfallfolgen (Reha / Physiotherapie) benötigen wir die Verordnung Ihres Arzes und die Genehmigung Ihrer Krankenversicherung.
Bei einem Berufsunfall oder Schulunfall sowie entsprechenden Reha-Behandlungen rechnen wir nach Genehmigung mit dem entsprechenden Unfallversicherer (Berufsgenossenschaft, Badische Gemeindeversicherung etc..) oder seinen Fahrtleitstellen ab.
Für Leistungen aus privaten Unfallversicherungen fahren wir Sie in Ihrem Auftrag und mit Rechnungstellung an Sie. Sie reichen dann die Rechung bei Ihrem Unfallversicherer zur Erstattung ein. Gerne akzeptieren wir auch einen Auftrag bzw. eine Kostenübernahmeerklärung Ihres Versicherers und rechnen direkt mit diesem ab.