Bestrahlung
und Chemo
Unfall
Krankenfahrt allgemein
wenn Sie krank sind, fahren wir Sie gerne zum Behandlugsort Ihrer Wahl.
Als normales Taxi fahren wir Sie gerne wenn Sie sich selbstständig ins Taxi setzen und wir, so
vorhanden, Ihren Rollator oder Rollstuhl zusammengeklappt im Kofferraum des Taxis unterbringen können.
Selbstverständlich sind wir Ihnen bei Ihrem Weg zum Behandlungsort behilflich und holen Sie dort auch wieder ab.
Die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Übernahme der Fahrtkosten, wenn sie im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig sind und vom Arzt verordnet wurden.
sprechen Sie dazu auf jeden Fall rechtzeitig vor der Fahrt mit Ihrer Krankenkasse!
Für eine ordnungsgemäße Abrechnung mit den Krankenkassen benötigen wir folgende Unterlagen: