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  • Unzufrieden....?

Wir (Taxi Quenzer) bemühen uns im eigenen Interesse,unsere Fahrgäste immer korrekt und zuvorkommend zu behandeln. Klappt das einmal nicht, geben Sie uns die Chance, diesen Fehler auszubessern und sagen uns direkt Bescheid. Haben Sie Zweifel an der Richtigkeit des Fahrpreises, lassen Sie sich einen Beleg ausstellen , worin die Fahrtstrecke, der Preis, der Name des Fahrers und die Ordnungsnummer aufgeführt sind und wenden sich an unsere Unternehmensleitung.

Auf das Verhalten unserer Mitbewerber haben wir nur wenig Einfluß. Richten Sie Ihre Reklamationen daher an deren Firmenleitung oder fahren Sie besser künftig mit uns.

Fühlen Sie sich nicht entsprechend gewürdigt, gibt es noch unsere Aufsichtsbehörde:

Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis

Amt für Nahverkehr

Landratsamt Heidelberg

69115 Heidelberg

      Das Großraum-Taxi

Ein Großraumtaxi kann mehr als 4 und höchstens 8 Personen befördern. Auch ein "Kleinbus" ist ein normales Taxi, nur etwas größer. Erst ab 5 Passagieren kostet es ca. 30% mehr.

  • Das Nichtraucher-Taxi

In allen Taxen herrscht seit 01.09.2007 Rauchverbot. Der Fahrer hat sich an diese Vorgabe zu halten! Stellen Sie fest daß dies nicht der Fall ist, haben Sie das Recht, den Fahrtpreis zu verweigern.

  • Die Taxi-Uhr

Jedes Taxi hat einen Taxameter (Taxiuhr). Dieser Taxameter ist amtlich geeicht für das Pflichtfahrgebiet Weinheim und verplombt und somit nicht beeinflussbar.siehe: Preise.

Taxis aus anderen Städten haben andere Tarife.

Innerhalb des Pflichtfahrgebietes (hier: Weinheim) ist der Fahrer verpflichtet, den Taxameter einzuschalten. Macht er (oder sie) das nicht, begeht er eine Ordnungswidrigkeit und kann dafür belangt werden.

In Weinheim gibt es keine Pauschal- oder Stadtfahrt! Tip: Startet der Fahrer den Taxameter bei Fahrtantritt nicht und haben Sie sich vor dem Fahrtantritt nicht über einen Preis geeinigt, so sind Sie nicht zu einer Zahlung verpflichtet.

  • Beförderungspflicht

Das Taxi muß Sie fahren, wenn:

es am sog. Taxi-Sammelplatz (Bahnhof, Dürreplatz, Schabernack...) an erster Stelle steht. Es gelten keine Ausreden!

es außerhalb der Sammelplätze die Fahrbereitschaft mittels des beleuchteten Dachzeichens anzeigt (normalerweise nur bei Dunkelheit sichtbar). Verweigert der Fahrer den Transport, zeigen Sie ihn an.

Grundsätzlich gilt die Beförderungspflicht (s.o.).

Hat der Fahrer jedoch den Eindruck, der Kunde bedeutet eine potenzielle Gefährdung für ihn und Mitreisende, so kann er die Fahrt ablehnen.

  • Lieblingstaxi

Selbstverständlich haben Sie als Kunde das Recht, sich Ihr bevorzugtes Taxiunternehmen, das Fahrzeug oder den Fahrer auszusuchen!